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Verkehr/Mobilität
(Mit dem Tragen eines Helms können Kopfverletzungen um zwischen 70 und 80 Prozent reduziert werden. (Bild: CC)
BGH-Urteil: Helm-Muffel tragen keine MitschuldRadfahrer ohne Helm tragen keine Mitschuld, wenn sie bei einem Unfall verletzt werden. Das hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Das Urteil ist gefällt: Der BGH hat entschieden, dass Fahrradfahrer, die keinen Helm tragen und bei einem unverschuldeten Unfall zu Schaden kommen, trotzdem Anspruch auf vollen Schadensersatz haben. Begründung der Richter: Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben und zur Unfallzeit war ein Helm nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz nicht erforderlich gewesen.
Vorausgegangen war ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (OLG) im vergangenen Jahr. Die Richter gaben einer Radfahrerin Mitschuld bei einem Verkehrsunfall, bei dem sie keinen Helm trug und schwer am Kopf verletzt wurde. Die Frau wollte an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbeifahren. Die Fahrerin des Fahrzeugs öffnete im selben Moment die Wagentür und erwischte die Radfahrerin, sodass diese zu Boden stürzte und sich schwere Schädel-Hirn-Verletzungen zuzog. Die Radfahrerin zog nach der gescheiterten Klage vor den BGH, der das Urteil aus Schleswig-Holstein jetzt aufhob.
Urteil hin oder her. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt unbedingt das Tragen eines Helms. Fahrradfahrer ohne Schutz seien schweren Kopfverletzungen wie Schädel-Basis-Frakturen oder Schädel-Hirn-Verletzungen ausgesetzt. Zahlen der GIDAS-Datenbank (German In-Depth Accident Study), bei der Verkehrsunfälle mit Personenschaden ausführlich dokumentiert sind, belegen: Mit dem Tragen eines Helms können Hirnverletzungen um zwischen 70 und 80 Prozent reduziert werden.
In Deutschland liegt laut Bundesamt für Straßenwesen die Helmquote bei gerade einmal 15 Prozent. Bei den Sechs- bis Zehnjährigen sind es immerhin 66 Prozent und 29 Prozent bei den Elf- bis 16-Jährigen.
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(Mit Köpfhörern auf den Ohren werden wichtige Signale im Straßenverkehr häufig überhört - mit gefährlichen Folgen. (Bild: CC)
Gefährlicher Trend: Stöpsel im OhrUnfallchirurgen warnen vor erhöhter Unfallgefahr durch lautes Musikhören mit Kopfhörern im Straßenverkehr. Die Aufmerksamkeit lässt nach, wichtige Signale werden überhört.
Cool, aber extrem gefährlich: Das Tragen von Kopfhörern mit aufgedrehter Musik im Straßenverkehr birgt laut der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) ein hohes Unfallrisiko. Zwar geht aus keiner Statistik hervor, inwiefern lautes Musikhören mit Kopfhörern zu einem Unfall beiträgt, trotzdem stellen Unfallchirurgen einen beunruhigenden Trend fest: Immer mehr Radfahrer, Jogger und Fußgänger verunglücken im Straßenverkehr, weil sie durch den Knopf im Ohr wichtige Signale überhören.
Musikhören im Straßenverkehr ist laut §23 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verboten, dennoch heißt es, dass Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt werden dürfen. Fußgänger sind von dieser Regel ausgenommen und auch die Lautstärke der Musik ist nicht definiert. Kommt es zu einem Unfall, entscheidet also das Gericht, ob eine Beeinträchtigung vorlag oder nicht. Allerdings müssen Fahrer laut §1 StVO sehr wohl mit einem Bußgeld wegen mangelnder Rücksichtnahme rechnen, wenn sie in flagranti erwischt werden.
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(Mit den neuen CO2-Grenzwerten will die EU klimaschädliche Emissionen um mehr als ein Viertel senken. (Bild: CC)
Strengere CO2-Grenzwerte für NeuwagenNeuwagen sollen von 2020 an deutlich weniger Kohlendioxid ausstoßen – nur noch 95 Gramm statt 130 Gramm pro Kilometer. Das hat die Europäische Union jetzt beschlossen.
95 Prozent aller neuen Pkw in Europa dürfen im Jahr 2020 im Schnitt nur noch maximal 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen – 35 Gramm weniger als 2015. Das entspricht einem Durchschnittsverbrauch von rund 3,5 Litern auf 100 Kilometer und wird momentan von den wenigsten Autos erreicht. Nach einer einjährigen Übergangsfrist müssen ab 2021 dann alle Neuwagen den neuen durchschnittlichen Grenzwert einhalten. Mit diesem Beschluss will die Europäische Union klimaschädliche CO2-Emissionen europaweit um mehr als ein Viertel senken.
Autobauer sind durch die neuen Grenzwerte gezwungen, in relativ kurzer Zeit effizientere Modelle herzustellen. Die EU-Pläne für die neuen Grenzwerte sorgten deshalb zunächst für ordentlichen Zündstoff. Deswegen hat sich die EU schließlich auf eine Übergangsfrist von einem Jahr geeinigt. Außerdem gibt es Möglichkeiten, den Grenzwert legal zu überschreiten. Denn er gilt für die gesamte Fahrzeug-Flotte eines Herstellers in Europa und ist daher nur ein Durchschnittswert. Auf diese Weise können Autohersteller abgasstärkere Autos durch den Bau von besonders sparsamen Modellen ausgleichen. Autos, die weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, können sie darüber hinaus zwei Jahre lang doppelt anrechnen – mit den sogenannten Supercredits.
Autohersteller müssen also in effizientere Technologien investieren. Für Autokäufer bedeutet das: Neuwagen werden zwar sauberer, aber aufgrund der neuen Technik wahrscheinlich auch deutlich teurer. Dafür können Autofahrer durch die verbrauchsgünstigen Motoren anschließend beim Kraftstoff sparen.
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(Die Wirkung von Drogen am Steuer wird oft unterschätzt. Was viele nicht wissen: Auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinflussen. (Bild: CC)
Umfrage: Jeder vierte Schüler setzt sich unter Drogen ans SteuerDie Anzahl der Autofahrten unter Drogeneinfluss ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen – Wirkung von Alkohol und Drogen wird unterschätzt.
Die Anzahl der Drogenfahrten ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen: 2012 verzeichnete das Statistische Bundesamt (Destatis) insgesamt 31.600 Delikte – fünfmal so viel als im Jahr 2000. Darunter waren 1.425 Unfälle, die unter Drogeneinfluss verursacht wurden. 34 Menschen kamen dabei ums Leben, 518 wurden schwer verletzt.
Schüler zu leichtsinnig
Die gefährlichen Auswirkungen von Drogen im Straßenverkehr werden immer noch unterschätzt. Laut einer aktuellen Umfrage an Schulen und Diskotheken im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zum Thema „Drogen im Straßenverkehr“ gab jeder vierte Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren an, sich unter Drogen- und Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen. Insgesamt haben 390 Schüler und Diskobesucher in verschiedenen Städten und auf dem Land an der Studie teilgenommen. Zum Vergleich wurde eine frühere Statistik von 2002 zum selben Thema herangezogen und dabei die Entwicklung von Drogenfahrten näher beleuchtet. Die Umfrage zeigt auch, dass vielen jungen Fahrer zum einen gar nicht bewusst ist, dass Autofahren unter Drogeneinfluss verboten ist. Zum anderen ist ihnen die Wirkung und Dauer bestimmter Substanzen nicht bekannt.
Internetseite klärt auf
Deshalb sah der UDV dringend Handlungsbedarf und richtete jüngst das Online-Portal www.dvr.de/drogen ein. Hier erhalten Fahrer Informationen rund um das Thema Drogenkonsum im Straßenverkehr. Sie erfahren mehr über die Zusammensetzung und Wirkung bestimmter Drogen und Medikamente. Ziel ist es auch, ein Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren und Folgen zu schaffen, aber auch Anlaufstellen für Hilfesuchende zu bieten.
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(Männliche Fahrer müssen sich daran gewöhnen: Deutschlands Straßenverkehr wird immer weiblicher. (Bild: CC)
Deutschlands Straßenverkehr wird weiblicherJeder dritte Pkw in Deutschland gehört einer Frau. Zudem sind weibliche Fahrer bei der Autowahl farbenfroher. Das ergab eine Studie des Auto Club Europa.
Die Zahl der auf Frauen zugelassenen Fahrzeuge erreichte zum Stichtag am 1. Januar 2013 einen historischen Höchststand: 33,1 Prozent aller zugelassenen Pkw sind auf eine Frau angemeldet. 2008 waren es 31,7 Prozent. Zu diesem Ergebnis kam der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart passend zum Weltfrauentag am 8. März. Grundlage der Studie waren die vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Zulassungszahlen. Männliche Fahrer müssen sich also daran gewöhnen, dass Deutschlands Straßenverkehr immer weiblicher wird.
Und was fahren die Frauen? Der VW Golf IV mit 75 PS ist das am häufigsten auf einen weiblichen Halter zugelassene Fahrzeugmodell. Auf dem zweiten Platz rangiert der Renault Twingo mit 58 PS. Der Opel Corsa D mit 80 PS liegt auf dem dritten Platz.
Und auch bei den Neuwagen hat der Hersteller aus Wolfsburg bei Frauen die Nase vorn. Beliebtestes Modell ist der WV UP! mit 60 PS. Auf dem zweiten Platz der populärsten Neuwagen bei Frauen liegt der Renault Twingo.
Wenn es um ausländische Marken geht, entscheiden sich Frauen am liebsten für den japanischen Hersteller Daihatsu. Jeder zweite Wagen dieser Marke ist in Frauenbesitz.
Der Straßenverkehr hierzulande wird aber nicht nur weiblicher, sondern auch bunter. Denn im Vergleich zu den Gesamtzulassungen sind Frauen bei der Farbwahl ihrer Autos mutiger als Männer: Weiß, Rot, Schwarz und Grau machen dabei das Rennen.
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(Droht der Führerscheinentzug, sollten Autofahrer noch vor Einführung des neuen Punktesystems Rabatte sichern. (Bild: CC)
Schnell noch Punkte abbauenAb Mai 2014 greift das neue Punktesystem in der Flensburger Verkehrssündenkartei. Wer seine Punkte noch vor der Einführung abbauen möchte, sollte keine Zeit verlieren.
Verkehrssünder, denen der Führerscheinentzug droht, sollten noch vor Einführung des neuen Punktesystems in der Flensburger Verkehrssündenkartei aktiv werden und Punkte abbauen. Denn die Neuregelung sieht vor, Verstöße nur noch mit ein bis drei Punkten zu ahnden. Allerdings wird die Fahrerlaubnis auch schon bei acht Punkten entzogen und damit eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig.
Nord-Kurs, ein Unternehmen der TÜV Nord Group, rät deshalb, Angebote wie Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratung zum Punkterabatt an Fahrschulen zügig in Anspruch zu nehmen.
Und so funktioniert der Punkterabatt: Wer noch bis zum 30. April die Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung beim Verkehrszentralregister in Flensburg nachweisen kann, dessen Rabatt wird bei der Umstellung seiner alten Punkte berücksichtigt – ein umfangreicher Punkterabatt ist gesichert. Ein Punkteabbau nach neuem Recht ist zwar weiterhin möglich, jedoch nicht in gleichem Umfang: Beim Stand von einem bis fünf Punkten wird nach freiwilliger Maßnahme künftig nur noch ein Punkt erlassen.
Weitere Informationen zu Beratungsseminaren bietet Nord-Kurs unter der kostenlosen Servicehotline 0800 8 883 883.
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(Neue Norm für neue Inhaltsteile: Ein Pflasterset, zwei Hautreinigungstücher und ein Verbandpäckchen in Kindergröße (im Bild in der Mitte) gehören zu den vom Gesetzgeber seit Januar 2014 ergänzend vorgeschriebenen Inhaltsteilen des Verbandkastens für Autos und Motorräder. (Bild: BVMed 2014)
Neue Verbandkasten-NormSeit Jahresbeginn gilt die geänderte Norm für Kfz-Verbandkästen. Auto- und Motorradfahrer sollten daher ihr Erste-Hilfe-Set prüfen und ergänzen.
Laut Straßenverkehrszulassungs-ordnung ist ein Verbandkasten in jedem Fahrzeug Pflicht, um im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können. Seit 1. Januar 2014 gilt eine geänderte DIN-Norm (13164) mit neuen Vorschriften für das Erste-Hilfe-Material, das den jüngsten medizinischen Erkenntnissen angepasst wurde. Alte Verbandkästen dürfen noch bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums verwendet werden, sofern die sterilen Inhaltsteile noch haltbar sind.
Was muss rein?
Die geänderte Norm schreibt nun vor, den Verbandkasten zusätzlich mit einem Pflasterset, einem Verbandpäckchen speziell für Kinder und zwei einzeln verpackten Hautreinigungstüchern aufzustocken. Das 14-teilige Pflasterset beinhaltet gebrauchsfertige, zugeschnitte Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände.
Austausch abgelaufener Materialien
Abgesehen von der neuen Vorschrift sollten Autofahrer unbedingt auf das Verfallsdatum der Inhalte achten. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (bvmed) hin. Ist das Datum überschritten, verfällt auch die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände.
Wer sparen will, kann sich den Verbandkasten einfach komplett neu anschaffen. Laut bvmed ist eine Neuanschaffung unterm Strich günstiger als eine etappenweise Ergänzung. Eine genaue Auflistung der neu aufgenommenen und gestrichenen Materialien bietet der bvmed hier. Wer übrigens keinen Verbandkasten im Auto dabeihat, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen.
Bild: BVMed 2014